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Bericht: Bauministerin Geywitz will kommunales Vorkaufsrecht stärken
Bericht: Bauministerin Geywitz will kommunales Vorkaufsrecht stärken / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Bericht: Bauministerin Geywitz will kommunales Vorkaufsrecht stärken

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will einem Bericht des "Business Insider" zufolge das Vorkaufsrecht von Kommunen stärken. Ein entsprechender Referentenentwurf lag dem Internetportal am Montag vor. Demnach will das Ministerium die Vorkaufsrechte von Kommunen weiter fassen. Will ein Privatinvestor das Vorkaufsrecht abwenden, so müsste dieser künftig bis zu 20 Jahre lang die Milieuschutzordnung anerkennen und dürfte beispielsweise keine Luxussanierungen mehr vornehmen.

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Das Vorkaufsrecht erlaubt es Gemeinden, in bestimmten Regionen bei einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt anstatt privater Investoren selbst Immobilien zu kaufen. So soll beispielsweise verhindert werden, dass Privatinvestoren mit Luxussanierungen die Wohnungspreise nach oben treiben. Auf diese Weise soll gegen steigende Mieten und Spekulation im Wohnungsmarkt vorgegangen werden.

Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf reagiere das Bauministerium auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem November 2021, wie "Business Insider" weiter berichtete. Das Gericht hatte entschieden, dass das Vorkaufsrecht bisher zu breit ausgelegt worden war und künftig nur noch anwendbar sei, wenn ein Haus beispielsweise verwahrlose oder leer stehe.

Kritik an dem Vorschlag aus dem Bauministerium kam aus der FDP. Die Vorsitzende des Bauausschusses im Bundestag, Sandra Weeser (FDP), kritisierte den Entwurf als "unsaubere" Arbeit. Im Interesse der Kommunen und Bürger müsse "Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen", sagte Weeser dem "Business Insider". "Ein Werkzeug muss aus solidem Material bestehen, sonst wird die Nutzung gefährlich", warnte sie. Der Entwurf liefere zudem keine wissenschaftliche Belege dafür, dass das Vorkaufsrecht in der Vergangenheit eine Verdrängung in angespannten Wohnungsmarktlagen verhindert habe.

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