Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Planänderung bei Fehmarnbeltquerung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch (15.00 Uhr) über eine Planänderung bei der Fehmarnbeltquerung. Vor zwei Jahren erlaubte das Gericht grundsätzlich den Ostseetunnel, der Deutschland und Dänemark verbinden soll. Es trug dem Land Schleswig-Holstein aber auf, einen Ausgleich für die Zerstörung von neu entdeckten Riffen im Meer zu schaffen. (Az. 9 A 17.21 u.a.)
Umweltverbände finden, dass die nun vorgesehenen Ausgleichsflächen nicht reichen. Darum klagten sie. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun nach der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche über die Frage urteilen. Die Bauarbeiten für den 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnel haben bereits begonnen.
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