Gericht: Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden grundsätzlich erlaubt
01.01.1970
Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude haben grundsätzlich Anspruch auf eine Erlaubnis zur Errichtung von Solaranlagen. Dies entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in zwei Grundsatzurteilen, wie es am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung hieß es, das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien überwiege regelmäßig die Belange des Denkmalschutzes. (Az. 10 A 2281/23, 10 A 1477/23)