The Hong Kong Telegraph - Angeklagte aus Prozess um fahrlässige Tötung mit Drogenersatzstoff verschwunden

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Angeklagte aus Prozess um fahrlässige Tötung mit Drogenersatzstoff verschwunden
Angeklagte aus Prozess um fahrlässige Tötung mit Drogenersatzstoff verschwunden / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Angeklagte aus Prozess um fahrlässige Tötung mit Drogenersatzstoff verschwunden

Die Angeklagte aus einem Revisionsprozess um fahrlässige Tötung mit einem Drogenersatzstoff vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach ist verschwunden. Sie gilt seit Mittwoch vergangener Woche als vermisst, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus Justizkreisen erfuhr. Die Polizei Baumholder im Landkreis Birkenfeld hatte am Freitag eine Vermisstenmeldung veröffentlicht. Demnach wird ein Unglücksfall nicht ausgeschlossen.

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Gegen die 56-Jährige hätte am Dienstag weiter verhandelt werden sollen. Der Termin fiel wegen der Erkrankung einer Richterin und der vermissten Angeklagten jedoch aus. Ob am Donnerstag wie geplant weiter verhandelt werden kann, war zunächst unklar.

Seit 2014 soll die Frau in ihrem Kühlschrank Polamidonlösung, einen Drogenersatzstoff, in einer Flasche mit der Aufschrift "Waldmeister Getränkesirup" aufbewahrt haben. Im Januar 2017 soll sie einem Freund ihres Sohns gestattet haben, seinen 16. Geburtstag in ihrer Wohnung zu feiern.

Den Jugendlichen soll sie gesagt haben, sie könnten sich frei am Kühlschrank bedienen. Dass sie darin die Polamidonlösung aufbewahrte, soll sie vergessen haben. Drei Partygäste sollen von der Lösung getrunken haben. Ein 16-Jähriger starb am folgenden Tag, die anderen beiden Jugendlichen wurden verletzt. Zudem soll die Angeklagte den Jugendlichen einen Joint gedreht haben.

Das Landgericht verurteilte die Frau unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren und elf Monaten Haft. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie die Gesamtstrafe aber auf. Deswegen wird derzeit vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt.

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