Eilanträge zu Verbot von Waffenexporten an Israel scheitern vor Berliner Gericht
Mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen sind mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung im Eilverfahren Waffenlieferungen an Israel verbieten zu lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies ihre Anträge nach Angaben vom Dienstag als unzulässig zurück. Noch lasse sich nicht absehen, welche Entscheidungen der Regierung überhaupt bevorstünden, erklärte es.
Die Antragsteller argumentierten, dass die Gefahr bestehe, dass Deutschland durch die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Sie könnten keine Genehmigungen abwarten, die höchstens nachträglich angefochten werden könnten. Deshalb beantragten sie vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz.
Das sei aber unzulässig, solange nicht sicher sei, was die Bundesregierung überhaupt entscheide und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, erklärte das Gericht. Es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Regierung unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen Waffenlieferungen genehmigen werde.
Die Antragsteller hätten nicht glaubhaft gemacht, dass überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte konkret anstünden und die Bundesregierung bei künftigen Waffenexporten den einzuhaltenden rechtlichen Rahmen verkennen werde.
Die Regierung habe einen Entscheidungsspielraum, erklärte das Gericht. So könne sie Genehmigungen auch versagen, Nebenbestimmungen anfügen oder Zusagen und Verwendungsbeschränkungen des Empfängerlands einholen. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
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