Hafturteil nach Geiselnahme in Berliner Antiquitätengeschäft rechtskräftig
01.01.1970
Anderthalb Jahre nach einer mehrstündigen Geiselnahme in einem Berliner Antiquitätengeschäft ist einer der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin vom Januar, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. (Az. 5 StR 370/24)